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MEBEKO Schweiz: Anerkennung von Arztdiplomen und MedReg

Was die Medizinalberufekommission MEBEKO beim BAG entscheidet, wie EU/EFTA- und Drittstaatsdiplome behandelt werden, Gebühren (Stand 2026) und Eintrag ins MedReg.

Von MediFlow Editorial TeamZuletzt geprüft: Veröffentlicht: 4 Min. LesezeitOffizielle Website: Bundesamt für Gesundheit (MEBEKO)

In der Schweiz entscheidet nicht eine Ärztekammer über ausländische Arztdiplome, sondern eine Bundeskommission: die Medizinalberufekommission MEBEKO. Sie ist beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) angesiedelt. Für Ärztinnen und Ärzte aus EU/EFTA-Staaten ist sie meist eine Formalie, für Inhaber von Drittstaatsdiplomen der Beginn eines längeren Weges zum eidgenössischen Diplom.

Key facts

MerkmalMEBEKO
Rechtsformausserparlamentarische Kommission mit Behörden- und Beratungsfunktion; Mitglieder vom Bundesrat gewählt
OrganisationLeitungsausschuss, Ressort Ausbildung, Ressort Weiterbildung; Sekretariate in der Sektion Vollzug Gesundheitsberufe des BAG
ZuständigkeitAnerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel, Aufsicht über die eidgenössischen Prüfungen
BerufeHuman-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie, Chiropraktik
RegisterMedizinalberuferegister MedReg, Eintragungspflicht seit 1.1.2018
Prüfungeneidgenössische Prüfung (Aufsicht durch die MEBEKO)
Websitebag.admin.ch

Aufgaben

Laut BAG hat die MEBEKO folgende Kernaufgaben:

  • Beratung zu fachlichen und qualitativen Aspekten der universitären Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Vorschlägen zur Qualitätsverbesserung
  • Entscheid über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel, die von einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung erfasst sind
  • Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Inhaber nicht anerkennbarer ausländischer Diplome ein eidgenössisches Diplom erwerben können
  • Aufsicht über die eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik
  • regelmässige Berichterstattung an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und den Hochschulrat

Für Diplome ist das Ressort Ausbildung zuständig, für Facharzttitel das Ressort Weiterbildung.

Registrierung: MedReg

Seit 1. Januar 2018 müssen alle universitären Medizinalpersonen, die in der Schweiz tätig sind, im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Nach Abschluss eines MEBEKO-Verfahrens folgen der Eintrag ins MedReg und die Zuteilung einer GLN.

Spracheintrag

Ein Spracheintrag im MedReg ist nicht obligatorisch, doch Arbeitgeber und Kantone prüfen die Sprachkenntnisse. Für den Eintrag verlangt das BAG mindestens Niveau B2, nachgewiesen durch:

  • ein anerkanntes Sprachdiplom, höchstens sechs Jahre alt, oder
  • einen in dieser Sprache erworbenen Abschluss, oder
  • drei Jahre Berufserfahrung in dieser Sprache innerhalb der letzten zehn Jahre.

Die Berufsausübungsbewilligung selbst erteilen die Kantone; die MEBEKO-Verfügung ist dafür Voraussetzung, aber nicht die Bewilligung.

Prüfungen: die eidgenössische Prüfung

Die MEBEKO beaufsichtigt die eidgenössischen Prüfungen. Für Inhaber nicht anerkennbarer Diplome ist die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin meist der Weg zum eidgenössischen Diplom. Wichtig:

  • Ein Registrierungsentscheid der MEBEKO ist noch keine Prüfungsanmeldung.
  • Die Anmeldefrist für die Prüfung ist der 31. März des Prüfungsjahres.

Für die Vorbereitung auf klinisches Grundwissen können Sie die Übungsfragen der MediFlow-App nutzen.

Der Weg für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Diplom aus einem EU/EFTA-Staat

Diplome, die unter ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung fallen, anerkennt die MEBEKO per Entscheid. Die Gebühr liegt bei ungefähr CHF 800 bis 1'000.

Indirekte Anerkennung

Ein Drittstaatsdiplom, das bereits von einem EU/EFTA-Staat anerkannt wurde, kann indirekt anerkannt werden. Voraussetzungen:

  1. Anerkennung des Diploms durch einen EU/EFTA-Staat
  2. Staatsbürgerschaft der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates (eigene oder die des Ehepartners)
  3. mindestens drei Jahre klinische Berufserfahrung im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz innerhalb der letzten fünf Jahre

Diplom aus einem Drittstaat

Kann ein Diplom nicht anerkannt werden, legt die MEBEKO fest, wie das eidgenössische Diplom erworben werden kann. Für die Registrierung eines nicht anerkennbaren Diploms muss es im Herkunftsstaat zur Berufsausübung unter fachlicher Aufsicht berechtigen, und die Ausbildung muss Mindestanforderungen an Stunden und Jahre an einer gleichwertigen Universität erfüllen.

Option (Humanmedizin)VoraussetzungPrüfungsauflage
StandardwegRegistrierung des DiplomsPrüfung nach MEBEKO-Entscheid
36 Monatemind. 36 Monate klinische Tätigkeit in der Schweiz (100 %)direkte Zulassung, vollständige eidgenössische Prüfung
60 Monatemind. 60 Monate klinische Tätigkeit in der Schweiznur theoretischer Teil

Ablauf des Gesuchs

  1. Formelle Prüfung: Die MEBEKO prüft die Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen schriftlich nach.
  2. Erste Rechnung nach der formellen Prüfung; erst nach Zahlung wird weiterbearbeitet.
  3. Zweite Rechnung, wenn alle Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Abschluss: Verfügung per Einschreiben, danach MedReg-Eintrag und GLN.

Laut BAG kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern; genannte Fristen sind unverbindlich.

Typische Fehler

  • MEBEKO-Entscheid als Prüfungsanmeldung missverstehen: Die Anmeldung zur Prüfung ist ein eigener Schritt mit Frist 31. März.
  • Rechnung liegen lassen: Ohne Zahlung ruht das Verfahren.
  • Ratenzahlung anfragen: nicht möglich.
  • Sprachnachweis zu alt: Sprachdiplome für den MedReg-Eintrag dürfen höchstens sechs Jahre alt sein.

Checkliste vor dem Gesuch

  • Prüfen, ob Ihr Diplom unter ein Anerkennungsabkommen fällt (EU/EFTA) oder ein Drittstaatsdiplom ist
  • Bei EU/EFTA-Anerkennung eines Drittstaatsdiploms: Voraussetzungen der indirekten Anerkennung prüfen
  • Nachweis, dass Ihr Diplom im Herkunftsstaat zur Berufsausübung unter Aufsicht berechtigt
  • Stunden- und Fächeraufstellung Ihrer Universität
  • Nachweise über klinische Tätigkeit in der Schweiz, umgerechnet auf 100 Prozent Beschäftigungsgrad
  • Sprachnachweis auf mindestens B2, wenn ein Spracheintrag im MedReg gewünscht ist
  • Budget für zwei Rechnungen und spätere Prüfungsgebühren eingeplant
  • Frist 31. März für die Prüfungsanmeldung im Kalender

Unterschiede zu Deutschland und Österreich

In Deutschland entscheidet eine Landesbehörde über die Approbation, in Österreich führt die Ärztekammer die Ärzteliste. In der Schweiz liegt die Anerkennung beim Bund, die Berufsausübungsbewilligung aber beim Kanton. Berufserfahrung in der Schweiz spielt im Schweizer Verfahren eine ausdrückliche Rolle, weil sie die Prüfungsauflagen reduzieren kann.

Gebühren (Stand Oktober 2026)

Das BAG nennt ungefähre Kosten:

GesuchGebühr
Erwerb des eidgenössischen Diplomsca. CHF 800 – 1'000
Anerkennung (direkt oder indirekt)ca. CHF 800 – 1'000
Registrierung eines nicht anerkennbaren Diplomsca. CHF 800 – 1'200
SpracheintragCHF 50 – 100 pro Eintrag
Erneute Antragstellung nach Abbruchmind. CHF 800

Gebühren für Prüfungsanmeldung, Prüfung und Diplomausstellung werden separat in Rechnung gestellt.

  • MEBEKO beim BAG
  • Gesuch für Diplome aus Drittstaaten
  • MEBEKO Ressort Ausbildung

Kontaktangaben finden Sie auf bag.admin.ch.

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Häufige Fragen

Was ist die MEBEKO?

Die Medizinalberufekommission ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes mit Behörden- und Beratungsfunktion. Sie entscheidet unter anderem über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel.

Wird mein Drittstaatsdiplom direkt anerkannt?

In der Regel nein. Die MEBEKO legt fest, unter welchen Voraussetzungen Inhaber eines nicht anerkennbaren Diploms das eidgenössische Diplom erwerben können, meist über die eidgenössische Prüfung.

Was kostet ein Gesuch bei der MEBEKO?

Ungefähr CHF 800 bis 1'000 für ein Gesuch zum Erwerb des eidgenössischen Diploms oder zur Anerkennung; Prüfungsgebühren kommen separat hinzu. Bezahlt wird in einer Banküberweisung, Ratenzahlung ist nicht möglich.

Verkürzt Berufserfahrung in der Schweiz den Weg?

Ja. Mit mindestens 36 Monaten klinischer Tätigkeit in der Schweiz erfolgt die direkte Zulassung zur vollständigen eidgenössischen Prüfung; mit 60 Monaten ist nur noch der theoretische Teil abzulegen.

Muss ich im MedReg eingetragen sein?

Seit 1. Januar 2018 müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein.

Welches Sprachniveau brauche ich?

Für einen Spracheintrag im MedReg verlangt das BAG mindestens B2, nachweisbar etwa mit einem höchstens sechs Jahre alten anerkannten Sprachdiplom. Der Spracheintrag ist freiwillig, Arbeitgeber und Kantone prüfen die Sprachkenntnisse aber.

Nur zur Information, keine individuelle medizinische, rechtliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung. Gebühren, Formate und Regeln ändern sich: Bitte vor dem Antrag immer bei der zuständigen Stelle bestätigen.

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