Ärztekammern
Approbationsbehörden in Deutschland: Zuständigkeit und Ablauf
Welche Landesbehörde über Ihre Approbation entscheidet, wer zuständig ist, welche Fristen gelten und wie Antrag, Fachsprach- und Kenntnisprüfung zusammenhängen.
In Deutschland gibt es keine bundesweite Zulassungsstelle für Ärztinnen und Ärzte. Die Approbation erteilt jedes Bundesland selbst – über Behörden, die je nach Land Landesprüfungsamt, Landesamt, Bezirksregierung oder Regierungspräsidium heißen. Für ausländische Ärztinnen und Ärzte ist die richtige Behörde der erste und wichtigste Kontakt: Sie prüft die Gleichwertigkeit, verweist zur Fachsprach- und Kenntnisprüfung und erteilt am Ende Approbation oder Berufserlaubnis.
Key facts
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Pflicht | Ärztliche Berufsausübung nur mit Approbation |
| Zuständigkeit bei Auslandsabschluss | Land der geplanten Berufsausübung |
| Zuständigkeit bei deutschem Examen | Land der ärztlichen Prüfung |
| Entscheidungsfrist | spätestens 4 Monate nach vollständigen Unterlagen; im beschleunigten Fachkräfteverfahren 2 Monate |
| Übergangslösung | Berufserlaubnis, grundsätzlich höchstens 2 Jahre |
| Prüfungen | Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung, Fachsprachprüfung |
| Register | kein öffentliches Bundesregister; Nachweis durch die Approbationsurkunde |
| Website | je Land (Behörde des Landes) |
Aufgaben der Approbationsbehörde
- Entgegennahme und Prüfung des Antrags auf Approbation
- Gleichwertigkeitsprüfung des ausländischen Abschlusses
- Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen: Eignungsprüfung (EU/EWR/Schweiz) oder Kenntnisprüfung (Drittstaaten)
- Nachweis der Deutschkenntnisse, meist über eine Fachsprachprüfung auf C1-Niveau
- Erteilung der Berufserlaubnis
- Erteilung, Ruhen, Rücknahme und Widerruf der Approbation
Welche Behörde ist zuständig?
Welches Land zuständig ist, hängt vom Verfahren ab:
- Deutsches Studium und Examen: Zuständig ist das Land, in dem die ärztliche Prüfung abgelegt wurde.
- Ausländischer Abschluss, Berufserlaubnis: Es entscheidet das Land, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt werden soll.
- Spätere Entscheidungen wie Ruhen oder Widerruf: das Land, in dem der Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.
- Wiedererteilung: das Land, das die Approbation zurückgenommen oder widerrufen hat.
Praktisch heißt das: Entscheiden Sie zuerst, in welchem Bundesland Sie arbeiten wollen. Ein Arbeitsvertrag oder eine konkrete Stellenzusage ist dafür der klarste Nachweis.
Unterschiedliche Behördenstrukturen
Die Länder organisieren die Aufgabe verschieden. In Bayern etwa nimmt die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe der Regierung von Oberbayern die Fälle auf und leitet Teilnehmer an die Fachsprachprüfung der Bayerischen Landesärztekammer weiter. Andere Länder haben eigene Landesämter oder Bezirksregierungen. Die genaue Stelle finden Sie auf der Website Ihres Landesgesundheitsministeriums oder über das Anerkennungsportal des Bundes.
Registrierung und Lizenz: der Ablauf
- Bundesland festlegen und zuständige Behörde ermitteln.
- Antrag stellen mit Unterlagen: Diplom, Fächer- und Stundennachweise, Nachweise über Berufserfahrung, Identitätsnachweis, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung – jeweils mit den von der Behörde verlangten Beglaubigungen und Übersetzungen.
- Gleichwertigkeitsprüfung: Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit der deutschen.
- Ausgleichsmaßnahme, falls wesentliche Unterschiede bestehen: Kenntnisprüfung bei Drittstaatsabschlüssen, Eignungsprüfung bei EU/EWR/Schweiz.
- Fachsprachprüfung auf C1-Niveau, je nach Land bei Kammer oder Behörde.
- Approbation – oder bis dahin eine Berufserlaubnis.
Die Entscheidungsfrist von vier Monaten beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Unvollständige Anträge sind deshalb die häufigste Ursache für lange Verfahren.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, Schwerpunkt Innere Medizin und Chirurgie, 60 bis 90 Minuten je Prüfling, zweimal wiederholbar. Ausführlich: Kenntnisprüfung Medizin. Für die fachliche Vorbereitung bieten sich die MediFlow-Übungsfragen an.
Eignungsprüfung
Für Abschlüsse aus EU, EWR oder der Schweiz, die nicht automatisch anerkannt werden; sie bezieht sich nur auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede.
Fachsprachprüfung
Am Beispiel Bayern: drei Teile à 20 Minuten (Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation, Arzt-Arzt-Gespräch), Niveau C1. Mehr dazu unter Fachsprachprüfung Medizin.
Der Weg für ausländische Ärztinnen und Ärzte
| Herkunft des Abschlusses | Typischer Weg | Ausgleichsmaßnahme |
|---|---|---|
| EU/EWR/Schweiz, automatisch anerkannt | Antrag, Sprachnachweis, Approbation | keine |
| EU/EWR/Schweiz, nicht automatisch anerkannt | Gleichwertigkeitsprüfung | ggf. Eignungsprüfung |
| Drittstaat | Gleichwertigkeitsprüfung oder direkt Prüfung | ggf. Kenntnisprüfung |
Berufserlaubnis als Brücke
Bis zur Approbation kann die Behörde eine Berufserlaubnis erteilen. Sie ist widerruflich, kann auf bestimmte Tätigkeiten und Arbeitgeber beschränkt werden und gilt grundsätzlich für insgesamt höchstens zwei Jahre. Planen Sie Kenntnis- und Fachsprachprüfung so, dass beides deutlich vor Ablauf bestanden ist.
Typische Fehler
- Falsches Land: Wer ohne Stellenperspektive in einem Land beantragt und dann woanders arbeitet, riskiert einen Zuständigkeitswechsel und Verzögerungen.
- Unterlagen stückweise nachreichen: Die Frist läuft erst ab Vollständigkeit.
- Antrag bei der Ärztekammer: Die Kammer ist nicht Approbationsbehörde; siehe Bundesärztekammer und Landesärztekammern.
- Berufserlaubnis ausreizen: Die zwei Jahre sind schnell verbraucht, wenn Prüfungstermine knapp sind.
Checkliste vor dem Antrag
- Zielbundesland festgelegt und zuständige Behörde auf der offiziellen Landesseite ermittelt
- Aktuelles Merkblatt der Behörde heruntergeladen und vollständig gelesen
- Unterlagenliste abgehakt: Diplom, Fächer- und Stundenaufstellung, Nachweise über Praktika und Berufserfahrung
- Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer, Beglaubigungen in der verlangten Form
- Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung nicht älter als von der Behörde verlangt
- Klärung, ob die Fachsprachprüfung vor oder nach der Antragstellung abzulegen ist
- Entscheidung, ob Sie eine Dokumentenprüfung abwarten oder direkt die Kenntnisprüfung anstreben
- Kopien aller eingereichten Unterlagen und Eingangsbestätigung der Behörde aufbewahren
Kommunikation mit der Behörde
Approbationsbehörden arbeiten schriftlich. Halten Sie jede Auskunft per E-Mail oder Brief fest, nennen Sie in jeder Nachricht Ihr Aktenzeichen und fragen Sie gezielt nach, ob Ihre Unterlagen vollständig sind – denn erst ab Vollständigkeit läuft die Entscheidungsfrist. Wenn ein Arbeitgeber Sie unterstützt, kann er bei einer Berufserlaubnis die konkrete Stelle benennen, auf die die Erlaubnis beschränkt werden kann. Bitten Sie bei Nachforderungen um eine vollständige Liste, statt Dokumente einzeln nachzureichen.
Gebühren (Stand Oktober 2026)
Gebühren für Antrag, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung und Urkunde legt jedes Land nach eigenem Gebührenrecht fest; bundeseinheitliche Beträge gibt es nicht. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Für die Fachsprachprüfung nennt etwa die Bayerische Landesärztekammer 550 Euro. Aktuelle Beträge entnehmen Sie dem Merkblatt Ihrer Behörde.
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Kostenlos testenHäufige Fragen
Welche Approbationsbehörde ist für mich zuständig?
Bei ausländischem Abschluss die Behörde des Landes, in dem Sie den ärztlichen Beruf ausüben wollen. Wer in Deutschland geprüft wurde, wendet sich an das Land der ärztlichen Prüfung.
Wie lange darf die Behörde für die Entscheidung brauchen?
Sie entscheidet spätestens vier Monate nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen; im beschleunigten Fachkräfteverfahren soll der Bescheid innerhalb von zwei Monaten ergehen.
Ist die Ärztekammer die Approbationsbehörde?
Nein. Approbationsbehörden sind staatliche Stellen der Länder. Die Landesärztekammern führen in vielen Ländern im Auftrag die Fachsprachprüfung durch.
Was ist eine Berufserlaubnis?
Eine befristete, widerrufliche Erlaubnis, die bis zur Approbation ärztliche Tätigkeit ermöglicht, grundsätzlich für insgesamt höchstens zwei Jahre.
Kann ich das Bundesland wechseln?
Zuständig ist das Land der geplanten Berufsausübung. Ein Wechsel der Zuständigkeit setzt daher in der Regel eine Tätigkeit im neuen Land voraus; klären Sie das schriftlich mit beiden Behörden.
Nur zur Information, keine individuelle medizinische, rechtliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung. Gebühren, Formate und Regeln ändern sich: Bitte vor dem Antrag immer bei der zuständigen Stelle bestätigen.
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