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Ärztekammern

Bundesärztekammer und Landesärztekammern: Aufgaben und Rolle

Was Bundesärztekammer und 17 Landesärztekammern tun, wer die Approbation erteilt, wo die Fachsprachprüfung stattfindet und was ausländische Ärzte wissen müssen.

Von MediFlow Editorial TeamZuletzt geprüft: Veröffentlicht: 5 Min. LesezeitOffizielle Website: Bundesärztekammer

Wer als Ärztin oder Arzt nach Deutschland kommt, hört schnell zwei Begriffe: Bundesärztekammer und Landesärztekammer. Beide klingen nach Zulassungsbehörde, sind es aber nicht. Die Approbation erteilt der Staat, genauer die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Kammern sind die Selbstverwaltung der Ärzteschaft: Sie regeln Berufspflichten, Weiterbildung und Fortbildung und sind in vielen Ländern auch der Ort der Fachsprachprüfung.

Key facts

MerkmalBundesärztekammer (BÄK)Landesärztekammern
Rechtsformnicht rechtsfähiger Verein, keine KörperschaftKörperschaften des öffentlichen Rechts
Mitglieder17 ÄrztekammernÄrztinnen und Ärzte des Landes (Pflichtmitgliedschaft)
RechtsgrundlageSatzung; einzelne gesetzliche Aufgaben, z. B. Qualitätssicherung und TransplantationsrechtHeilberufe- bzw. Kammergesetze der Länder
ZuständigkeitBundesebene, Gesundheits- und SozialpolitikBerufsaufsicht, Weiterbildung, Fortbildung im Land
Registerkein ApprobationsregisterMitgliederverzeichnis der Kammer
PrüfungenkeineWeiterbildungsprüfungen; in vielen Ländern Fachsprachprüfung
Approbationneinnein – erteilt die Landesbehörde
Websitebundesaerztekammer.deje Land, z. B. blaek.de

Aufgaben der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern. Sie ist selbst keine Körperschaft, sondern ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit. Ärztinnen und Ärzte sind daher nicht direkt Mitglied der BÄK, sondern nur mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in ihrer Landesärztekammer.

Die BÄK unterstützt die Arbeit der Kammern und nimmt dadurch mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Daneben hat sie eigene, direkt zugewiesene Aufgaben, etwa in der Qualitätssicherung und im Transplantationsrecht. Außerdem beteiligt sie sich an der Gesundheits- und Sozialpolitik.

Der Deutsche Ärztetag

Hauptversammlung der BÄK ist der Deutsche Ärztetag, der einmal jährlich stattfindet und als Parlament der Ärzteschaft gilt. Er wählt den Präsidenten und zwei Vizepräsidenten für jeweils vier Jahre. Auf dem Ärztetag werden Musterregelwerke beraten, die die Landesärztekammern anschließend in eigenes Satzungsrecht übernehmen können – verbindlich wird eine Regel für Sie erst durch die Fassung Ihrer Landesärztekammer.

Aufgaben der Landesärztekammern

Die Landesärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland arbeiten, sind sie im Alltag die wichtigere Stelle. Zu ihren typischen Aufgaben gehören:

  • Berufsordnung: Die Kammer erlässt die für das Land verbindliche Berufsordnung und überwacht die Einhaltung der Berufspflichten.
  • Weiterbildung: Sie regelt per Weiterbildungsordnung die Facharztweiterbildung, erteilt Weiterbildungsbefugnisse und nimmt die Facharztprüfungen ab.
  • Fortbildung: Sie zertifiziert Fortbildungen und stellt Fortbildungsnachweise aus.
  • Mitgliederverwaltung: Meldung, Arztausweis, Beitragswesen.
  • Fachsprachprüfung: In vielen Ländern prüft die Kammer im Auftrag der Approbationsbehörde die medizinische Fachsprache.

Die genauen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Heilberufe- oder Kammergesetz des jeweiligen Landes. Nordrhein-Westfalen hat mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei Kammern; daraus ergibt sich die Zahl von 17 Kammern in 16 Ländern.

Registrierung und Lizenz: Wer entscheidet was?

Der häufigste Irrtum ausländischer Kolleginnen und Kollegen: Sie stellen den Approbationsantrag bei der Ärztekammer. Richtig ist:

  1. Approbation oder Berufserlaubnis: Wer in Deutschland ärztlich tätig sein will, braucht die Approbation. Über Anträge mit ausländischem Abschluss entscheidet die Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt werden soll. Mehr dazu im Beitrag zu den Approbationsbehörden.
  2. Fachsprachprüfung: Die Behörde verweist Sie zur Prüfung. In Bayern etwa melden Sie sich nicht direkt bei der Kammer an; die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe der Regierung von Oberbayern leitet die Teilnehmer weiter.
  3. Kammermitgliedschaft: Mit Aufnahme der Tätigkeit melden Sie sich bei der Landesärztekammer des Landes, in dem Sie arbeiten.
  4. Weiterbildung: Ab dann begleitet Sie die Kammer durch die Facharztweiterbildung bis zur Facharztprüfung.

Prüfungen bei der Kammer

Fachsprachprüfung

Am Beispiel Bayern: Die Bayerische Landesärztekammer prüft auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Prüfung besteht aus drei Teilen von je 20 Minuten – Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Eine Kommission aus zwei Ärzten und einer Person mit sprachwissenschaftlichem Hintergrund bewertet. Es wird keine körperliche Untersuchung verlangt; für den Prüfungstag inklusive Wartezeit sollten Sie zweieinhalb bis drei Stunden einplanen. Andere Länder organisieren die Prüfung ähnlich, aber nicht identisch – maßgeblich ist das Merkblatt Ihrer Behörde bzw. Kammer. Details im Beitrag zur Fachsprachprüfung Medizin.

Kenntnisprüfung – keine Kammerprüfung

Die Kenntnisprüfung für Abschlüsse aus Drittstaaten ist eine staatliche Prüfung. Organisiert wird sie über die Approbationsbehörde bzw. das Landesprüfungsamt, nicht über die Kammer. Siehe Kenntnisprüfung Medizin. Zur fachlichen Vorbereitung eignen sich die MediFlow-Übungsfragen für die Kenntnisprüfung.

Facharztprüfung

Nach abgeschlossener Weiterbildung prüft die Landesärztekammer die Facharztkompetenz. Inhalt, Mindestzeiten und Ablauf stehen in der Weiterbildungsordnung des jeweiligen Landes.

Der Weg für ausländische Ärztinnen und Ärzte

SchrittZuständigHinweis
Antrag auf ApprobationLandesbehördeLand der geplanten Tätigkeit
GleichwertigkeitsprüfungLandesbehördeEU/EWR/Schweiz: Eignungsprüfung möglich; Drittstaat: Kenntnisprüfung möglich
Fachsprachprüfung C1je nach Land Kammer oder BehördeZuweisung über die Behörde
KenntnisprüfungLandesbehörde / Prüfungsamtmündlich-praktisch
KammermeldungLandesärztekammermit Arbeitsaufnahme
FacharztweiterbildungLandesärztekammerWeiterbildungsordnung des Landes

Typische Fehler

  • Antrag an die Kammer statt an die Behörde: kostet Wochen. Die Kammer leitet nicht automatisch weiter.
  • Bundesweite Regeln annehmen: Berufs- und Weiterbildungsordnung gelten je Land; zitieren Sie immer die Fassung Ihrer Kammer.
  • Direktanmeldung zur Fachsprachprüfung: In Bayern ausdrücklich nicht möglich; auch anderswo läuft die Zuweisung meist über die Behörde.
  • Kammerwechsel vergessen: Wer das Bundesland wechselt, meldet sich bei der neuen Kammer.

Checkliste: Kontakt mit der Kammer

  • Approbation oder Berufserlaubnis liegt vor bzw. ist beantragt (bei der Landesbehörde, nicht bei der Kammer)
  • Zuweisung zur Fachsprachprüfung durch die Behörde erhalten, sofern im Land die Kammer prüft
  • Nach Arbeitsaufnahme Meldung bei der Kammer des Landes, in dem Sie tätig sind
  • Weiterbildungsordnung Ihrer Kammer für Ihr Fachgebiet gelesen
  • Weiterbildungsbefugnis Ihrer Klinik bzw. Ihres Weiterbilders geprüft
  • Fortbildungskonto eingerichtet, Nachweise gesammelt
  • Bei Umzug in ein anderes Bundesland: Ab- und Anmeldung bei den Kammern

Gebühren (Stand Oktober 2026)

Die Kammern setzen Gebühren und Beiträge selbst fest. Als Beispiel nennt die Bayerische Landesärztekammer für die Fachsprachprüfung 550 Euro, zahlbar per Überweisung; Barzahlung ist nicht möglich. Andere Kammern verlangen andere Beträge. Kammerbeiträge richten sich nach der Beitragsordnung der jeweiligen Kammer, Approbationsgebühren nach dem Gebührenrecht des Landes. Prüfen Sie aktuelle Beträge immer auf der offiziellen Seite.

  • Bundesärztekammer: bundesaerztekammer.de
  • Bayerische Landesärztekammer, Fachsprachprüfung: blaek.de

Die Kontaktdaten der übrigen Landesärztekammern finden Sie auf deren eigenen Websites; wir nennen hier bewusst keine Telefonnummern.

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Häufige Fragen

Erteilt die Ärztekammer die Approbation?

Nein. Die Approbation erteilt die zuständige Behörde des Landes. Die Landesärztekammern sind für Berufsaufsicht, Weiterbildung und Mitgliedschaft zuständig, in vielen Ländern zusätzlich für die Fachsprachprüfung.

Wie viele Ärztekammern gibt es in Deutschland?

Die Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft von 17 Ärztekammern. Nordrhein-Westfalen hat zwei Kammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe), die übrigen Länder je eine.

Ist die Bundesärztekammer eine Behörde?

Nein. Laut eigener Darstellung ist sie keine Körperschaft, sondern ein nicht rechtsfähiger Verein. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind ihre Mitglieder, die Landesärztekammern.

Muss ich Mitglied einer Ärztekammer werden?

Ärztinnen und Ärzte gehören über die Pflichtmitgliedschaft der Kammer ihres Landes an. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Heilberufe- bzw. Kammergesetz des Landes; melden Sie sich nach Arbeitsaufnahme bei Ihrer Landesärztekammer.

Wo lege ich die Fachsprachprüfung ab?

Das hängt vom Land ab. In Bayern etwa führt die Bayerische Landesärztekammer die Prüfung durch; die Anmeldung erfolgt dort nicht direkt, sondern über die Zentrale Anerkennungsstelle der Regierung von Oberbayern.

Was ist der Deutsche Ärztetag?

Die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Bundesärztekammer, oft als Parlament der Ärzteschaft bezeichnet. Er wählt Präsident und Vizepräsidenten für vier Jahre.

Nur zur Information, keine individuelle medizinische, rechtliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung. Gebühren, Formate und Regeln ändern sich: Bitte vor dem Antrag immer bei der zuständigen Stelle bestätigen.

MediFlow Editorial Team

Redaktion Medizinische Ausbildung

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