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Als Arzt in Österreich arbeiten: Nostrifizierung und Ärzteliste 2026

Quellengeprüfter Leitfaden für ausländische Ärzte in Österreich: Nostrifizierung, Ärzteliste, Deutschprüfung, Anrechnung, Ausbildung und typische Fehler.

Von MediFlow Editorial TeamZuletzt geprüft: Veröffentlicht: 5 Min. LesezeitOffizielle Website: Österreichische Ärztekammer

Österreich ist für viele deutschsprachige und international ausgebildete Ärztinnen und Ärzte eine naheliegende Alternative zu Deutschland. Der Weg unterscheidet sich aber grundlegend: Statt einer Approbation mit Kenntnisprüfung verlangt Österreich bei Drittstaatsabschlüssen die Nostrifizierung des Studiums an einer Medizinischen Universität und anschließend die Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer.

Key Facts

PunktInhalt
RegisterÄrzteliste der Österreichischen Ärztekammer, Eintragung vor Tätigkeitsbeginn
DrittstaatsstudiumNostrifizierung an MedUni Wien, Graz oder Innsbruck
Vorab-BestätigungErforderlichkeit der Nostrifizierung, ausgestellt von der ÖÄK
DeutschSprachprüfung der Österreichischen Akademie der Ärzte, Anmeldung mit B2-Zertifikat
AnrechnungAusländische Ausbildungszeiten nach Nostrifizierung auf Antrag
AbschlussprüfungPrüfung Allgemeinmedizin bzw. Facharzt immer verpflichtend
ÜbungsfragenMediFlow-App

Das österreichische Gesundheitssystem

Österreich hat eine Pflichtversicherung in der Sozialversicherung, über die nahezu die gesamte Bevölkerung krankenversichert ist. Die stationäre Versorgung erfolgt überwiegend in öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten, die von Landesgesellschaften betrieben werden. Im niedergelassenen Bereich arbeiten Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag oder als Wahlärztinnen und Wahlärzte. Für international ausgebildete Ärztinnen und Ärzte ist der Einstieg meist eine Ausbildungsstelle an einer Krankenanstalt.

Zuständige Behörden und Kammern

  • Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) führt die Ärzteliste, stellt die Bestätigung über die Erforderlichkeit der Nostrifizierung aus und entscheidet über die Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten. Das Team Internationale Angelegenheiten berät zu Anerkennungsfragen. Siehe /de/councils/oesterreichische-aerztekammer/.
  • Landesärztekammern sind regionale Ansprechpartner; die Anmeldung kann über die ÖÄK oder die jeweilige Landesärztekammer laufen.
  • Medizinische Universitäten Wien, Graz und Innsbruck führen die Nostrifizierung durch.
  • Österreichische Akademie der Ärzte nimmt die Deutschprüfung ab.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Infoblatt der ÖÄK unterscheidet drei Fälle:

  1. Ausbildung im EWR oder in der Schweiz: Nachweis nach Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG, in der Regel automatische Anerkennung.
  2. Drittstaatsausbildung, die bereits in einem EWR-Staat oder der Schweiz anerkannt wurde: Bei Berechtigung zur selbständigen Tätigkeit dort und mindestens dreijähriger tatsächlicher und rechtmäßiger ärztlicher Tätigkeit ist unter Umständen eine nicht-automatische Anerkennung möglich.
  3. Drittstaatsausbildung ohne solche Anerkennung: Das Studium muss zuerst an einer österreichischen Medizinischen Universität nostrifiziert werden. Erst danach ist die Eintragung in die Ärzteliste und die Aufnahme der Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in Ausbildung möglich.

Die Nostrifizierung ist ein Universitätsverfahren. Die Universität vergleicht Ihr Studium mit dem österreichischen Curriculum und kann Ergänzungsprüfungen oder Lehrveranstaltungen vorschreiben. Details stehen im Merkblatt der jeweiligen Universität.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Bestätigung der Erforderlichkeit der Nostrifizierung bei der ÖÄK anfordern. Einzureichen sind das Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie und beglaubigter Übersetzung, ein Lebenslauf mit Postanschrift und ein Identitätsnachweis.
  2. Nostrifizierungsantrag an der Medizinischen Universität stellen, mit der ÖÄK-Bestätigung.
  3. Auflagen der Universität erfüllen, etwa Ergänzungsprüfungen, bis der Nostrifizierungsbescheid vorliegt.
  4. Deutsch nachweisen: B2-Zertifikat erwerben und die Sprachprüfung der Akademie der Ärzte ablegen, sofern keine Ausnahme greift.
  5. Ausbildungsstelle finden, denn die Eintragung setzt eine tatsächliche Tätigkeit in Österreich voraus.
  6. Eintragung in die Ärzteliste beantragen, vor Tätigkeitsbeginn.
  7. Optional: Anrechnung bereits im Ausland absolvierter Ausbildungszeiten bei der ÖÄK beantragen.

Kosten

Für die Nostrifizierung, die Sprachprüfung und die Eintragung fallen Gebühren an, die von der Universität, der Akademie der Ärzte und der Kammer festgelegt werden. Die Beträge finden Sie im Merkblatt Ihrer Universität und bei der Akademie der Ärzte. Hinzu kommen beglaubigte Übersetzungen, Sprachkurse und gegebenenfalls Kosten für Ergänzungsprüfungen.

Dauer

Eine gesetzliche Gesamtdauer gibt es nicht. Entscheidend sind:

  • die Bearbeitungszeit der ÖÄK-Bestätigung,
  • der Umfang der Auflagen im Nostrifizierungsverfahren,
  • Termine der Deutschprüfung,
  • die Suche nach einer Ausbildungsstelle.

Planen Sie realistisch und beginnen Sie mit dem Deutsch parallel zur Nostrifizierung.

Sprachanforderungen

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine allgemeine Voraussetzung. Nachgewiesen werden sie durch die Sprachprüfung der Österreichischen Akademie der Ärzte. Zur Anmeldung ist ein Zertifikat der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beizulegen, dessen Gültigkeit auf zehn Jahre befristet ist.

Die Sprachprüfung entfällt unter anderem bei:

  • drei Jahren deutschsprachiger Berufstätigkeit im Gesundheitswesen,
  • deutschsprachiger Reifeprüfung oder gleichwertigem Schulabschluss,
  • abgeschlossenem deutschsprachigem Studium,
  • ärztlicher Ausbildung und Arzt- oder Facharztprüfung im deutschsprachigen Raum,
  • abgeschlossenem Studium der deutschen Sprache,
  • gleichwertiger Deutschprüfung in einem Staat mit Deutsch als Amtssprache.

Wer bereits eine deutsche Fachsprachprüfung abgelegt hat, sollte bei der Akademie klären, ob sie anerkannt wird.

Facharztausbildung

In Österreich heißt die Weiterbildung Ausbildung: Nach der Basisausbildung folgt die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfachs nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung. Ausbildungszeiten aus dem Ausland können nach der Nostrifizierung auf Antrag angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind; die Abschlussprüfung ist jedoch immer verpflichtend. Die Ausbildungsdauern sind in der Ausbildungsordnung festgelegt; lesen Sie die aktuelle Fassung auf der Website der ÖÄK.

Arbeitsbedingungen

Spitalsärztinnen und -ärzte sind meist bei Landesgesellschaften angestellt; Gehaltsschemata sind landesweit unterschiedlich geregelt. Für freiberufliche Tätigkeit ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Eine bundeseinheitliche Gehaltstabelle gibt es nicht.

Checkliste Unterlagen

Für die Eintragung in die Ärzteliste verlangt die ÖÄK in der Regel Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie, gegebenenfalls mit beglaubigter deutscher Übersetzung. Dazu gehören unter anderem:

  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Pass oder Personalausweis),
  • bei Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltstitel mit Recht auf Erwerbstätigkeit,
  • Nostrifizierungsbescheid bzw. Anerkennungsnachweis,
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse,
  • Nachweise zu Vertrauenswürdigkeit und gesundheitlicher Eignung,
  • bei freiberuflicher Tätigkeit der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die vollständige, aktuelle Liste steht im Infoblatt der ÖÄK. Für die Nostrifizierung selbst gelten die Vorgaben der Universität.

Allgemeine Voraussetzungen

Für jede ärztliche Tätigkeit in Österreich brauchen Sie:

  • die Handlungsfähigkeit in allen Belangen der Berufsausübung,
  • die erforderliche Vertrauenswürdigkeit,
  • die erforderliche gesundheitliche Eignung,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • einen rechtmäßigen Aufenthalt mit dem Recht auf Erwerbstätigkeit.

Hinzu kommen die besonderen Erfordernisse an die ärztliche Ausbildung, also Nostrifizierung oder Anerkennung.

Vorbereitungsstrategie

Die Nostrifizierung kann mit Ergänzungsprüfungen in einzelnen Fächern verbunden sein. Bereiten Sie sich darauf vor wie auf Universitätsprüfungen:

  1. Auflagen genau lesen. Der Bescheid nennt, welche Fächer oder Leistungen fehlen.
  2. Deutschsprachige Lehrbücher nutzen, damit Sie die Fachbegriffe der Prüfer beherrschen.
  3. Mit Übungsfragen arbeiten, um Wissen aktiv abzurufen; siehe Aktives Abrufen und Übungsfragen.
  4. Deutsch parallel trainieren, damit die Sprachprüfung nicht zum Engpass wird.

Österreich und Deutschland im Vergleich

PunktÖsterreichDeutschland
Weg bei DrittstaatsabschlussNostrifizierung an der UniversitätApprobation mit Gleichwertigkeitsprüfung bzw. Kenntnisprüfung
RegisterÄrzteliste der ÖÄKApprobation durch Landesbehörde, Kammermitgliedschaft
DeutschnachweisSprachprüfung der Akademie der Ärzte, Anmeldung mit B2Fachsprachprüfung C1
WeiterbildungAusbildung nach Ärztinnen-/Ärzte-AusbildungsordnungWeiterbildung nach Landes-Weiterbildungsordnung

Details zum deutschen Weg finden Sie unter Als Arzt in Deutschland arbeiten.

Aufenthalt

Drittstaatsangehörige brauchen einen Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte. Zuständig sind die Aufenthaltsbehörden und österreichische Vertretungsbehörden; aktuelle Informationen bietet das offizielle Migrationsportal der Republik Österreich. Der rechtmäßige Aufenthalt ist zugleich Voraussetzung für die Eintragung in die Ärzteliste.

Typische Fehler

  • Mit der Universität beginnen, ohne ÖÄK-Bestätigung. Die Bestätigung der ÖÄK ist Voraussetzung für den Antrag in Wien.
  • Annehmen, eine deutsche Approbation gelte automatisch. Prüfen Sie, ob Ihr Fall unter die EWR-Anerkennung fällt.
  • B2-Zertifikat vergessen bei der Anmeldung zur Sprachprüfung.
  • Eintragung ohne Stelle versuchen. Sie ist nur bei tatsächlicher Tätigkeit in Österreich möglich.
  • Anrechnung nicht beantragen und Ausbildungszeiten verschenken.

Nächste Schritte

  1. Infoblatt der ÖÄK lesen und das Team Internationale Angelegenheiten kontaktieren.
  2. Merkblatt Nostrifizierung Ihrer Universität prüfen.
  3. Medizinisches Wissen mit Übungsfragen in der MediFlow-App auffrischen.
  4. Mit Deutschland und der Schweiz vergleichen.

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Häufige Fragen

Was muss ich vor der ersten ärztlichen Tätigkeit in Österreich tun?

Sie müssen sich vor Antritt der Tätigkeit in die von der Österreichischen Ärztekammer geführte Ärzteliste eintragen lassen. Die Eintragung ist nur möglich, wenn Sie tatsächlich in Österreich ärztlich tätig werden.

Wer ist für die Nostrifizierung zuständig?

Die Medizinischen Universitäten Wien, Graz oder Innsbruck. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Österreichischen Ärztekammer über die Erforderlichkeit der Nostrifizierung beizulegen.

Welche Deutschkenntnisse brauche ich?

Ausreichende Deutschkenntnisse, nachgewiesen durch die Sprachprüfung der Österreichischen Akademie der Ärzte. Für die Anmeldung braucht es ein B2-Zertifikat, das höchstens zehn Jahre gültig ist.

Kann die Sprachprüfung entfallen?

Ja, etwa bei drei Jahren deutschsprachiger Berufstätigkeit im Gesundheitswesen, deutschsprachiger Matura, einem deutschsprachigen Studium oder ärztlicher Ausbildung mit Arzt- oder Facharztprüfung im deutschsprachigen Raum.

Werden ausländische Ausbildungszeiten angerechnet?

Nach der Nostrifizierung können Sie bei der Österreichischen Ärztekammer die Anrechnung beantragen; geprüft wird die Gleichwertigkeit. Die Prüfung zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt ist in jedem Fall abzulegen.

Gibt es einen Weg ohne Nostrifizierung?

Wenn ein EWR-Staat oder die Schweiz Ihre Drittstaatsausbildung bereits anerkannt hat und Sie mindestens drei Jahre ärztliche Tätigkeit dort nachweisen, ist u. U. eine Anerkennung ohne Nostrifizierung möglich.

Nur zur Information, keine individuelle medizinische, rechtliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung. Gebühren, Formate und Regeln ändern sich: Bitte vor dem Antrag immer bei der zuständigen Stelle bestätigen.

MediFlow Editorial Team

Redaktion Medizinische Ausbildung

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